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Erscheinung:11.02.2025 Rundschreiben 03/2025 (VA) –Hinweise zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung

Rundschreiben zu den Formularen F.612.01 und F.030.03

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) veröffentlicht das Rundschreiben 03/2025 (VA) mit Hinweisen zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung.

Es handelt sich um den Nachfolger zum Rundschreiben 01/2021 (VA). Aufgrund der Umstellung des Meldeformats für das nationale Berichtswesen auf XBRL ist eine Anpassung der bisherigen Nachweisung 612 notwendig. Die Nachweisung 612 wird durch das Formular F.612.01 ersetzt. Inhaltliche Änderungen gibt es keine. Weitere Anpassungen wie die Einführung des Formulars F.030.03 sowie die Einreichungshinweise sind ebenfalls Folge der Umstellung auf XBRL.

Das Nachfolge-Rundschreiben findet für Einreichungen der Formulare F.612.01 und F.030.03 für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, Anwendung. Für Geschäftsjahre, die vor dem 01. Januar 2025 enden, ist die bisherige Nachweisung 612 einzureichen und hierfür weiterhin das Rundschreiben 01/2021 (VA) anzuwenden.

Zusatzinformationen

Nachfolgerundschreiben RS 3/2025 VA

Anlage 1 Formulare

Anlage 2 Anmerkungen

Anlage 3 Einreichungshinweise

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