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Erscheinung:29.10.2007 | Geschäftszeichen WA 33-Wp 2002-2007/0039 Rundschreiben 6/2007 (WA) - Anzeige der systematischen Internalisierung

Die BaFin bittet um Mitteilung, ob die von ihr beaufsichtigten Institute beabsichtigen, ab dem 1. November 2007 im Inland oder über eine europäische Zweigniederlassung (gemäß § 53b KWG) die systematische Internalisierung im Sinne der §§ 32ff WpHG (n. F.) anzubieten.

[...]

nach Artikel 21 Abs. 4 Satz 1 der EG-Verordnung Nr. 1287/2006 vom 10. August 2006 ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet, eine Liste sämtlicher systematischen Internalisierer, die von der BaFin als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zugelassen wurden, zu erstellen und zu veröffentlichen. Gemäß Artikel 21 Abs. 4 Satz 3 vorbezeichneter Verordnung ist diese Liste dem Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend hat das Committee of European Securities Regulators (CESR) den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten aufgegeben, eine solche Liste bis Anfang November 2007 einzureichen.

In Anbetracht dieser Anzeigepflicht bittet die BaFin um Mitteilung, ob die von ihr beaufsichtigten Institute beabsichtigen, ab dem 1. November 2007 im Inland oder über eine europäische Zweigniederlassung (gemäß § 53b KWG) die systematische Internalisierung im Sinne der §§ 32ff WpHG (n.F.) anzubieten. Die BaFin bittet um entsprechende Mitteilung bis zum 15. November 2007 an:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Wertpapieraufsicht
Abteilung WA 3
Referat WA 33
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main

Soweit die systematische Internalisierung erst nach dem 15. November 2007 angeboten werden soll, hat die Mitteilung spätestens mit Aufnahme der systematischen Internalisierung zu erfolgen.

Die Mitteilung hat sich auf die Firma bzw. den Namen des Instituts und den BIC-Code der Geschäftseinheit zu erstrecken, über welche die systematische Internalisierung angeboten wird. Eine Negativerklärung ist nicht erforderlich.

Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen Herr Beker (Tel.: 0228-4108-2746) gerne zur Verfügung.

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