Erscheinung:12.11.2007 | Geschäftszeichen GW 1 - G 122 BA 8 | Thema Geldwäschebekämpfung Rundschreiben 8/2007 (GW) - Presseerklärung der FATF zum Iran vom 11.10.2007
Nach den Feststellungen der innerhalb der Financial Action Task Force (FATF) zuständigen Arbeitsgruppe International Cooperation Review Group (ICRGInternational Cooperation Review Group) erfüllen die im Iran getroffenen Maßnahmen gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung nicht die Standards der FATF (40+9 Empfehlungen).
Deshalb hat die FATF entsprechend einem Beschluss im Rahmen ihrer Plenumssitzung vom 10. - 12.10.2007 nachfolgende Erklärung am 11.10.2007 gegenüber der Presse veröffentlicht, welche ich Ihnen in deutscher Übersetzung zur Kenntnis geben möchte:
Die Financial Action Task Force (FATF) ist besorgt, dass das Fehlen umfassender Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Terrorismusfinanzierung in der Islamischen Republik Iran eine bedeutende Schwachstelle im internationalen Finanzsystem darstellt. Die FATF fordert daher den Iran auf, schnellstmöglich die Mängel bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu beheben, insbesondere diejenigen, welche im Artikel IV-Konsultationsbericht bezüglich des Iran durch den Internationalen Währungsfonds festgestellt worden sind.
Die Mitgliedsstaaten der FATF empfehlen ihren Finanzinstituten, das von den Mängeln bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Iran ausgehende Risiko im Wege der Anwendung erhöhter Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen.
Die FATF betont ihre Bereitschaft, den Iran bei der Behebung dieser Mängel zu unterstützen.
Ich weise darauf hin, dass die Entscheidung, ob und inwieweit bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit dem Iran erhöhte Kundensorgfaltspflichten auf risikobasierter Grundlage zur Anwendung kommen, in der eigenen Verantwortung jedes Instituts und Unternehmens liegt. Der Beschluss der FATF sollte für diese Entscheidungsfindung herangezogen werden.