BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:09.12.2011 | Geschäftszeichen GW 1-GW 2001-2008/0003 | Thema Geldwäschebekämpfung Rundschreiben 12/2011 (GW)

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) hat auf ihrer Plenumssitzung vom 27.10. - 28.10.2011 in Paris am 28.10.2011 eine gegenüber den im Format entsprechenden Veröffentlichungen vom 24.06.2011 (vgl. mein Rundschreiben 10/2011 vom 28.07.2011) aktualisierte Erklärung und einen aktualisierten Informationsbericht veröffentlicht.

Bezug: Erklärung und Informationsbericht der FATF jeweils vom 24.06.2011 bzw. mein Rundschreiben 10/2011 (GW) vom 28.07.2011 sowie meine Rundschreiben 2/2010 vom 22.03.2010, 7/2008 vom 30.07.2008 und 10/2010 vom 12.11.2010

I. Erklärung der FATF vom 28.10.2011 zum Iran, zur Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) sowie weiteren Ländern

Die aktualisierte Erklärung der FATF vom 28.10.2011 (Anlage 1) befasst sich mit Ländern, bei denen gravierende Defizite in Bezug auf die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt worden sind.

1) Der Kategorie 1 unterfallen Länder, von denen anhaltend substantielle Risiken ausgehen und bezüglich derer die FATF zum Schutz des internationalen Finanzsystems zu Gegenmaßnahmen aufruft.

In diese Kategorie fallen nach wie vor der Iran sowie die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea).
Bezüglich beider Länder gelten damit die Erklärung der FATF vom 24.06.2011 und mein Rundschreiben 10/2011 (GW) fort. Hinsichtlich der nach wie vor zu treffenden Maßnahmen verweise ich auf mein Rundschreiben 2/2010 (GW).

2) Der Kategorie 2 unterfallen Länder, die strategische Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen und die keine ausreichenden Fortschritte in der Beseitigung der festgestellten Defizite vorweisen können oder die sich schon nicht auf einen mit der FATF erarbeiteten Aktionsplan zur Behandlung der wesentlichen Defizite verpflichtet haben. Bezüglich solcher Länder ruft die FATF zu einer Berücksichtigung des Länderrisikos aufgrund dieser Mängel auf.

In diese Kategorie fallen nunmehr Bolivien, Äthiopien, Kenia, Myanmar, Nigeria, Sao Tomé & Principe, Sri Lanka, Syrien und die Türkei (erste Tatbestandsalternative) und Kuba (zweite Tatbestandsalternative).

Bei Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern oder mit Geschäftspartnern, die in diesen Ländern residieren, sowie bei Transaktionen von oder in diese Länder sind stets zusätzliche, dem (von der FATF festgestellten) erhöhten Risiko angemessene Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen. Außerdem sind die Ergebnisse der insoweit getroffenen Sicherungs- und Überprüfungsmaßnahmen für die Innenrevision sowie die Jahresabschluss- und etwaige Sonderprüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Maßnahmen entsprechen meinem Rundschreiben 2/2010 (GW).

II. Informationsbericht der FATF vom 28.10.2011 zu Ländern unter Beobachtung

Im Rahmen der fortlaufenden Länderprüfungen durch die FATF und die FATF Regionalgruppen (FSRBs) haben sich auch weiterhin bei einzelnen Ländern Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF gezeigt.

Im Einzelnen wird auf den übersetzten Informationsbericht der FATF vom 28.10.2011 (Anlage 2) verwiesen. Diejenigen Länder, bei denen die FATF in dem von ihr vorgegebenen Zeitraum noch keine hinreichenden Fortschritte feststellen konnte, aber zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine weiteren Schritte unternehmen möchte, sind gesondert am Ende der Liste aufgeführt.

Wenn auch in Bezug auf diese Länder keine unmittelbaren Handlungspflichten bestehen und keine zusätzlichen, dem erhöhten Risiko angemessenen Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen sind, sollte jedoch gleichwohl die Situation in den Ländern bei der Bewertung der Länderrisiken im Rahmen der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. von Personen aus diesen Ländern angemessen berücksichtigt werden.
Eine Besonderheit gilt insoweit weiterhin für Argentinien. Argentinien wird ebenfalls in dem Informationsbericht genannt, darüber hinaus hat aber der Präsident erneut in seinem Bericht über die Plenumssitzung vom 27. - 28.10.2011 seine nach wie vor bestehende Besorgnis über die Situation in Argentinien geäußert. Vor diesem Hintergrund verweise ich ausdrücklich auf mein Rundschreiben 10/2010 vom 12.11.2010; es sollte weiterhin aufgrund der deutlich erhöhten Risikosituation bereits zum jetzigen Zeitpunkt erwogen werden, bei Geschäftsbeziehungen mit Argentinien oder mit Geschäftspartnern, die in Argentinien residieren, sowie bei Transaktionen von oder in dieses Land erhöhte Sorgfalt anzuwenden. Die Ergebnisse der getroffenen Sicherungs- und Überprüfungsmaßnahmen sind für die Innenrevision sowie die Jahresabschluss- und etwaige Sonderprüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Im Auftrag

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback