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Erscheinung:17.12.2012 | Geschäftszeichen GW 1-GW 2001-2008/0003 | Thema Geldwäschebekämpfung Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (hier: Verlängerung Nichtsanktionierungsfrist)

Rundschreiben 9/2012 (GW) - Verlängerung der Nichtsanktionierungsfrist

Bezug: Mein Rundschreiben 2/2012 vom 21.03.2012

Mit Rundschreiben 2/2012 vom 21.03.2012 hatte ich im Hinblick auf bestimmte Teilbereiche der Neuregelungen des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention bezüglich der Umsetzungsfrist eine Erleichterung gewährt.

Ich hatte zugesagt, dass die BaFin abweichend von den in Art. 12 des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention genannten Fristen zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen in Fällen von ihr oder von externen Prüfern festgestellter Verstöße gegen die durch das GwOptG geänderten bzw. neu eingefügten Regelungen in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GwG (Schwellenwert für Geldtransfers) sowie in § 6 Abs. 2 GwG (Abklärung des PEP-Status) bis zum 31. Dezember 2012 von aufsichtlichen Maßnahmen absehen wird.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wird diese Frist bis zum 31.03.2013 verlängert.

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