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Erscheinung:20.05.1996 | Geschäftszeichen I 7 - A 211 - 8/96 | Thema Eigenmittel Rundschreiben 4/1996 (BA) - Anrechnung von Risikoaktiva, deren Erfüllung von "Caisse d'Amortissement de la Dette Sociale (CADES)" geschuldet wird

Grundsatz I gemäß §§ 10 Abs. 1, 10a Abs. 1 KWG, Anrechnung von Risikoaktiva, deren Erfüllung von "Caisse d'Amortissement de la Dette Sociale (CADES)", Paris, Frankreich, geschuldet wird

Von verschiedenen Stellen aus der Kreditwirtschaft ist die Frage aufgeworfen worden, mit welchem Gewichtungssatz Risikoaktiva im Grundsatz I zu berücksichtigen sind, deren Erfüllung von CADES geschuldet wird. Dazu hat mir die französische Bankenaufsicht erklärt, dass Kredite an CADES als Fremdmittel anzusehen sind, deren Rückzahlung unmittelbar von der französischen Zentralregierung geschuldet wird. Infolgedessen sind Risikoaktiva mit Erfüllungsanspruch gegen CADES mit 0 % gemäß Grundsatz I Abs. 12 Nr. 1b zu berücksichtigen.

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