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Erscheinung:19.12.2011 | Geschäftszeichen VA 16-I 5475-Kra-2011/0001 | Thema Berichtspflichten Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2010

Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2010

Wie im Vorjahr werden in allen Teilleistungsbereichen (Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife sowie der Pflegepflichtversicherung) neue Profile veröffentlicht. Berücksichtigt wurden hierbei die Beobachtungswerte des Jahres 2010. Darüber hinaus werden neue Stornowahrscheinlichkeiten verlautbart.

Die in den Tabellen nicht genannten Grundkopfschäden der Krankentagegeldtarife des Jahres 2010 haben folgende Werte (in Tagen), die jeweils zum veröffentlichten Profil mit 3 Monaten Karenzzeit angegeben sind:

3 Monate

6 Monate

12 Monate

Männer

1,06 0,45 0,21

Frauen

1,23 0,91 0,30

Wie üblich wurden bei der Bestimmung der Kopfschäden in den Krankenversicherungstarifen sowie der Stornowahrscheinlichkeiten die Neuzugänge der letzten drei Beginnjahre nicht berücksichtigt.

Die zugrunde liegenden Daten der Pflegepflichtversicherung enthalten nicht die Bestände von Bahn und Post

Ferner werden erneut für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Profile und Grundkopfschäden für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Auf die gemäß § 17 der Kalkulationsverordnung (KalV) vorgesehene Eliminierung der Werte der Neuzugänge der letzten drei Kalenderjahre wird verzichtet, weil für den Leistungsbereich Schwangerschaft keine Selektionsgewinne zu erwarten sind. In den Tagegeldtarifen mit Karenzzeiten von drei Monaten und mehr sind wie in den Vorjahren nur in wenigen Altern Leistungen aufgetreten, so dass auf die Veröffentlichung von Daten weiterhin verzichtet wird.

Die neuen Stornotafeln wurden wie in den Vorjahren aus dem Minimum der Beobachtungswerte der letzten drei Beobachtungszeiträume (Jahre 2008-2010) entwickelt, wobei zur Eliminierung von Sondereffekten überwiegend die Werte der jeweils fünf größten Unternehmen verwendet wurden.

Auf folgende Umstände ist wie bei der letzten Veröffentlichung der Wahrscheinlichkeitstafeln gesondert hinzuweisen:

Bezüglich der Aussagefähigkeit der veröffentlichten Werte ist zu beachten, dass lediglich auf Vergangenheitswerte zurückgegriffen wird.

Für die Kalkulation ist es jedoch unter Umständen nicht ausreichend, die Stornowahrscheinlichkeiten lediglich aus den Vergangenheitswerten abzuleiten. Vielmehr sind sie so festzulegen, dass zukünftig voraussichtlich keine Stornoverluste entstehen. Bei der Festlegung der ausreichenden Stornowahrscheinlichkeiten sind daher auch Auswirkungen des Gesundheitsreformgesetzes GKV-WSG zu berücksichtigen.

Unter anderem ist gemäß § 206 Abs. 1 VVG jede Kündigung durch den Versicherer seit dem 01.01.2009 ausgeschlossen. Es ist zu prüfen, inwieweit sich die Stornowahrscheinlichkeiten dadurch verringern.

Darüber hinaus ist neben den Effekten des Übertragungswertes beispielsweise auch zu beachten, dass ein Wechsel des Unternehmens für Bestandsversicherte (Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden) in Zukunft teurer als bisher sein wird, weil der Beitrag beim neuen Versicherungsunternehmen mit Übertragungswert zu kalkulieren ist. Dadurch wird ein Wechsel des Versicherers für Bestandsversicherte tendenziell unattraktiver. Dabei dürfte die Beitragserhöhung beim neuen Unternehmen gerade in den Altern besonders hoch sein, in denen bisher mit vergleichsweise hohen Stornowahrscheinlichkeiten gerechnet wurde, also etwa bis Alter 40.

Es ist deshalb damit zu rechnen, dass das PKV-Storno im Altbestand künftig auf niedrigerem Niveau sein wird als bislang.

Zudem ist zu prüfen, ob die tatsächlich vererbte Alterungsrückstellung mindestens der kalkulatorisch vererbten entspricht. Es reicht nicht aus, wenn nur die tatsächliche Stornohäufigkeit mindestens so hoch ist wie die rechnungsmäßige Stornowahrscheinlichkeit.

Das galt zwar auch schon bisher. Üblicherweise werden daher bei der Festlegung von Stornowahrscheinlichkeiten die letzten drei Beginnjahre eliminiert. Wegen der veränderten Verhältnisse führt dieses Verfahren aber unter Umständen nicht mehr zu ausreichenden Stornowahrscheinlichkeiten.

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