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Erscheinung:19.12.2012 | Geschäftszeichen VA 16-I 5475-Kra-2012/0001 | Thema Berichtspflichten Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2011

Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2011

Wie im Vorjahr werden in allen Teilleistungsbereichen (Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife sowie der Pflegepflichtversicherung) neue Profile veröffentlicht. Berücksichtigt wurden hierbei die Beobachtungswerte des Jahres 2011. Darüber hinaus werden neue Stornowahrscheinlichkeiten verlautbart.

Die in den Tabellen nicht genannten Grundkopfschäden der Krankentagegeldtarife des Jahres 2011 haben folgende Werte (in Tagen), die jeweils zum veröffentlichten Profil mit 3 Monaten Karenzzeit angegeben sind:

3 Monate

6 Monate

12 Monate

Männer

1,09 0,45 0,21

Frauen

1,30 1,03 0,18


Wie üblich wurden bei der Bestimmung der Kopfschäden in den Krankenversicherungstarifen sowie der Stornowahrscheinlichkeiten die Neuzugänge der letzten drei Beginnjahre nicht berücksichtigt.

Die zugrunde liegenden Daten der Pflegepflichtversicherung enthalten nicht die Bestände von Bahn und Post.

Ferner werden erneut für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Profile und Grundkopfschäden für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Auf die gemäß § 17 der Kalkulationsverordnung (KalV) vorgesehene Eliminierung der Werte der Neuzugänge der letzten drei Kalenderjahre wird verzichtet, weil für den Leistungsbereich Schwangerschaft keine Selektionsgewinne zu erwarten sind. In den Tagegeldtarifen mit Karenzzeiten von drei Monaten und mehr sind wie in den Vorjahren nur in wenigen Altern Leistungen aufgetreten, so dass auf die Veröffentlichung von Daten weiterhin verzichtet wird.

Die neuen Stornotafeln wurden wie in den Vorjahren aus dem Minimum der Beobachtungswerte der letzten drei Beobachtungszeiträume (Jahre 2009-2011) entwickelt, wobei zur Eliminierung von Sondereffekten überwiegend die Werte der jeweils fünf größten Unternehmen verwendet wurden. Die mit der letzten Veröffentlichung gegebenen Hinweise gelten weiterhin.

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