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Erscheinung:04.04.2014 | Geschäftszeichen VA 16-I 5475-Kra-2013/0001 | Thema Berichtspflichten Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2012

Gegenüber dem Vorjahr werden lediglich in einigen Teilleistungsbereichen abweichende Profile und Grundkopfschäden veröffentlicht. Hintergrund hierfür ist die Umstellung der bisherigen Datenmeldung gemäß § 103a Abs. 2 VAG auf ein neues Datensatzformat.

Der hierbei einbezogene Personenkreis ist ungleich dem Personenkreis der Meldung nach bisherigem Datensatzformat. Im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung und um Verwerfungen zu vermeiden, wird daher in einigen Fällen aus Vorsichtsgründen die letztjährige Veröffentlichung ganz oder teilweise übernommen. Der Kalkulation dieser Veröffentlichung liegen die Beobachtungswerte des Jahres 2012 zugrunde. Darüber hinaus werden Stornowahrscheinlichkeiten auf Basis der Beobachtungswerte des Jahres 2012 verlautbart. Die mit der letzten Veröffentlichung gegebenen Hinweise hierzu gelten weiterhin.

Die in den Tabellen nicht genannten Grundkopfschäden der Krankentagegeldtarife des Jahres 2012 haben folgende Werte (in Tagen), die jeweils zum veröffentlichten Profil mit 3 Monaten Karenzzeit angegeben sind:

3 Monate

6 Monate

12 Monate

Männer

1,19 0,52 0,21

Frauen

1,29 1,02 0,18


Die zugrunde liegenden Daten der Pflegepflichtversicherung enthalten nicht die Bestände von Bahn und Post.

Ferner werden erneut für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Profile und Grundkopfschäden für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Auf die gemäß § 17 der Kalkulationsverordnung (KalV) vorgesehene Eliminierung der Werte der Neuzugänge der letzten drei Kalenderjahre wird verzichtet, weil für den Leistungsbereich Schwangerschaft keine Selektionsgewinne zu erwarten sind. In den Tagegeldtarifen mit Karenzzeiten von drei Monaten und mehr sind wie in den Vorjahren nur in wenigen Altern Leistungen aufgetreten, so dass auf die Veröffentlichung von Daten weiterhin verzichtet wird.

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