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Erscheinung:21.12.2015, Stand:geändert am 04.01.2016 | Thema Berichtspflichten Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2014

Die in diesem Jahr veröffentlichten Tabellen beruhen auf Meldungen in dem seit letztem Jahr verwendeten Datensatzformat, das insbesondere der zunehmenden Bedeutung der Kompakttarife Rechnung trägt.

Nach dem durch den Methodenwechsel unvermeidlichen Bruch in der Zeitreihe in den 2014 veröffentlichten Tabellen haben sich in diesem Jahr keine wesentlichen Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Wie in der Vergangenheit werden für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Grundkopfschäden und Profile veröffentlicht. Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2012 bis 2014, den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungszeitraums 2014 zugrunde. Zudem werden zugleich Stornotafeln sowie für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Profile und Grundkopfschäden für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der Wahrscheinlichkeitstafeln erfüllt die BaFin die Anforderungen gemäß § 103a VAG (bzw. § 159 VAG in der ab 01.01.2016 gültigen Fassung).

Kontakt: krawatte@bafin.de

Bitte beachten Sie: Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten nachträglichen Korrekturen an den Leistungsdaten durch mehrere Krankenversicherungsunternehmen entsprechen die hier abrufbaren Tafeln nicht mehr dem aktuellen Datenstand. Für Kalkulationszwecke und sonstige aktuelle Auswertungen verwenden Sie bitte ausschließlich die ab dem Berichtsjahr 2018 veröffentlichten Tafeln.“

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