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Erscheinung:21.12.2018 | Geschäftszeichen VA 15-I 5475-Kra-2018/0006 | Thema Berichtspflichten Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2017 gemäß § 159 VAG

Wie in der Vergangenheit werden für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife Grundkopfschäden und Profile getrennt nach Geschlechtern und zusätzlich für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2015 bis 2017, den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungsjahres 2017 zugrunde. Zudem werden Stornotafeln nach Personenzählung veröffentlicht, die auf den Beobachtungen der Jahre 2015 bis 2017 basieren.

Zum 01.01.2017 sind in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) die bis dahin geltenden Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt worden. Die Tafeln für die PPV sind in diesem Jahr erstmals nach diesen neuen Pflegegraden gegliedert. Ihnen liegen in diesem Falle daher nur die Beobachtungen des Jahres 2017 zugrunde. Da überdies Patienten, die bereits vor dem 01.01.2017 einer Pflegestufe zugeordnet waren, nach einem festen Schlüssel in das neue System übergeleitet wurden, ist die Aussagekraft der Tafeln noch begrenzt. Die Entwicklung der kommenden Jahre bleibt abzuwarten.

Die Datei KRAWATTE_Tafeln_komplett_2017.csv enthält normierte Profile, normierte rohe Kopfschäden, Kopfschadenreihen und Bestände für alle Tafeln im CSV-Format. Die einjährigen Grundkopfschäden aller Tafeln sind in der Datei KRAWATTE_GKS_komplett_2017.csv zusammengefasst. Die Veröffentlichung enthält zudem Erläuterungen zu den verwendeten Spaltenbezeichnungen und Datengrundlagen der einzelnen Tafeln sowie grafische Darstellungen.

Die hier veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln basieren auf von den Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 23 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zur Verfügung gestellten Daten zu den Versicherungsbeständen und Leistungen. Im Fall der nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten durch ein Unternehmen aufgrund der Feststellung eines Fehlers in der ursprünglichen Datenmeldung kann keine Aktualisierung der bereits veröffentlichten Tafeln erfolgen, da eine solche zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Vergleichsrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 S. 2 KVAV und auf die auf dieser Grundlage durchgeführten Beitragsanpassungen führen würde.

Da der den Tafeln zugrundeliegende Beobachtungszeitraum grundsätzlich jeweils drei Geschäftsjahre umfasst, kann es vorkommen, dass zwei aufeinanderfolgenden Veröffentlichungen unterschiedliche Datenstände für ein und dasselbe Beobachtungsjahr zugrunde liegen.

Kontakt: krawatte@bafin.de

Bitte beachten Sie: Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten nachträglichen Korrekturen an den Leistungsdaten durch mehrere Krankenversicherungsunternehmen entsprechen die hier abrufbaren Tafeln nicht mehr dem aktuellen Datenstand. Für Kalkulationszwecke und sonstige aktuelle Auswertungen verwenden Sie bitte ausschließlich die ab dem Berichtsjahr 2018 veröffentlichten Tafeln.“

Zusatzinformationen

Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2017

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