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Erscheinung:04.08.2017, Stand:geändert am 09.05.2018 | Thema Maßnahmen ARAS GROUP DWC LLC: BaFin ordnet Einstellung der Werbung für das Kreditgeschäft an

Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten. Die Darlehensverträge sahen trotz ihrer Bezeichnung als „Nachrangdarlehen“ die unbedingte Rückzahlbarkeit der Darlehenssummen vor. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Hiervon nicht erfasst ist die Werbung und Vermittlung von Nachrangdarlehensverträgen an Unternehmen, die aufgrund eines hinreichend qualifizierten Nachrangs keine unbedingte Rückzahlbarkeit der Darlehenssumme vorsehen. Eine Einbezogenheit in unerlaubt betriebene Kreditgeschäfte liegt insoweit nicht vor, da das Angebot solcher Darlehensverträge nach dem Kreditwesengesetz nicht erlaubnispflichtig ist.

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