Erscheinung:04.08.2017, Stand:geändert am 19.02.2020 | Thema Maßnahmen Harald Kraus: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Harald Kraus, Brigachtal, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Kraus nahm Gelder des Publikums als „Kapitalanlage“ entgegen. Er versprach den Anlegern die Zahlung eines „garantierten Zinses“ und die „endfällige, garantierte Ausschüttung“ der angenommenen Gelder am Ende der vereinbarten „Anlagedauer“. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprach, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Kraus ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung an die Anleger zurückzuzahlen. Zivilrechtliche Ansprüche der Anleger bleiben von der Anordnung unberührt.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.