Erscheinung:14.11.2017 | Thema Unerlaubte Geschäfte Eberhard Gugler: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Eberhard Gugler, Bad Rappenau, mit Bescheid vom 24. Oktober 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Gugler nahm unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.