BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.03.2018, Stand:geändert am 02.10.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Shalini Kuldip Kaur: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat Frau Shalini Kuldip Kaur, Aalen, mit Bescheid vom 16. Februar 2018 aufgegeben, das Finanztransfergeschäft einzustellen, soweit sie nicht als notifizierte Agentin eines lizenzierten Zahlungsinstituts tätig wird.

Kaur darf Geldtransfers ausschließlich als notifizierte Agentin eines lizenzierten Zahlungsinstituts durchführen. Sie hat dabei die Pflichten zur Identifizierung der Auftraggeber zu beachten.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (2. Oktober 2018):

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback