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Erscheinung:14.03.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Royal Bank Pacific Germany ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Ein Unternehmen unter der Bezeichnung „Royal Bank Pacific Germany“ mit der angeblichen Geschäftsanschrift Ahornweg 3, 94121 Salzweg, stellt derzeit „Bankbürgschaften“ aus.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Royal Bank Pacific Germany“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

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