BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:23.03.2018, Stand:geändert am 13.11.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Capital Force Ltd. („Option888“): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

Die BaFin hat der Capital Force Ltd. – allgemein bekannt als „Option888“ – mit Sitz in Apia, Samoa, mit Bescheid vom 21. März 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Capital Force Ltd. bewirbt unter www.option888.com unter anderem den Forexhandel sowie den Handel mit Aktien, Indizes und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG). Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Aktualisierung vom 13.11.2020:

Es liegen aktuelle Hinweise vor wonach die „Trust Gain Capital“ (auch TGCapital) an Verbraucher herantritt, die durch die Plattform „Option888“ geschädigt wurden und diesen in Aussicht stellt, verlorene Investitionen zurückzuzahlen.

Anhand der vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft in betrügerischer Absicht handelt und keine Rückzahlung erfolgt.

Eine Untersagung der Geschäftstätigkeit der „Trust Gain Capital“ wird derzeit noch geprüft. Hierzu erfolgt gegebenenfalls eine gesonderte Bekanntmachung.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback