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Erscheinung:13.07.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Yering Deutschland GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Yering Deutschland GmbH, München, mit Bescheid vom 27. Juni 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Die Yering Deutschland GmbH wirbt unter www.tankstellen.club.de für eine Mitgliedschaft im „Tankstellen-Club“. Im Rahmen der Mitgliedschaft nimmt sie Gelder entgegen und verspricht deren unbedingte Rückzahlung. Damit betreibt die Yering Deutschland GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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