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Erscheinung:30.07.2018, Stand:geändert am 29.05.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Ralf Wühler-Grauer: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Ralf Wühler-Grauer, Mannheim, mit Bescheid vom 19. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Wühler-Grauer schloss im eigenen Namen und unter der Firma „RW Unternehmensberatung“ Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder.

Hierdurch betreibt Wühler-Grauer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (29.05.2019):

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

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