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Erscheinung:12.09.2018, Stand:geändert am 25.06.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Instantsecure GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. August 2018 gegenüber der Instantsecure GmbH, Düsseldorf, die sofortige Einstellung des von ihr unerlaubt betriebenen Finanztransfer- oder Akquisitionsgeschäfts angeordnet. Bereits Ende August hatte sie die Öffentlichkeit über den Verdacht informiert, dass die Instantsecure GmbH diese ohne Erlaubnis betreibt.

Die Instantsecure GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd., Marshallinseln) und www.olssoncapital.com (Betreiber: Carter Enterprises OU, Estland) Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Die BaFin hat auch gegenüber den Betreibern der genannten Handelsplattformen die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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