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Erscheinung:18.09.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte FXC Markets: Gefahr der Verwechslung mit dem erlaubten Unternehmen FXCM

Ein Unternehmen namens FXC Markets, angeblich aus Berlin, behauptet wahrheitswidrig, dass es eine Erlaubnis der BaFin habe. Das Unternehmen nutzt dabei die Geschäftsdaten des Unternehmens FXCM (Forex Capital Markets Limited, Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin, www.fxcm.de) und vermittelt damit den falschen Eindruck, dass eine Verbindung zu FXCM bestehe.

Nur das Unternehmen FXCM darf in Deutschland Finanzdienstleitungen anbieten. FXCM ist ein Broker, der eine Erlaubnis der britischen Financial Conduct Authority (FCA) hat und der bei der BaFin notifiziert ist.

FXC Markets hat hingegen keine Erlaubnis der BaFin und auch keine der britischen FCA. Es besteht keine Verbindung zwischen den beiden Unternehmen.

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