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Erscheinung:18.09.2018, Stand:geändert am 16.10.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Fair Pfand Deutschland GmbH: Kreditgeschäft ohne Erlaubnis

Die BaFin hat der „Fair Pfand Deutschland GmbH“, Mannheim, mit Bescheid vom 5. September 2018 aufgegeben, das Kreditgeschäft einzustellen.

Das Unternehmen gewährte Darlehen gegen die Verpfändung ganzer Waren- und Maschinenlager oder von Eigentümergrundschuldbriefen. Hierdurch betreibt es das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher kann es sich nicht berufen. Pfandleiher dürfen das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der BaFin nur gegen Faustpfand an beweglichen Sachen im Rahmen ihrer eigenen Lagerkapazitäten betreiben. Hierunter fallen weder fremde Waren- und Maschinenlager noch Eigentümergrundschuldbriefe, da diese kein geeignetes Pfandobjekt sind.

Die Fair Pfand Deutschland GmbH darf keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs abschließen und keine Auszahlungen auf solche bereits abgeschlossenen Verträge mehr leisten. Verlängerungen (Prolongationen) derartiger bereits bestehender Verträge hat sie zu unterlassen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (16.10.2018):

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

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