BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:19.09.2018, Stand:geändert am 08.07.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte CashCar Buchner: Kreditgeschäft ohne Erlaubnis

Die BaFin hat CashCar Buchner, Inh. Heike Buchner, Geiselhöring, mit Bescheid vom 7. September 2018 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts aufgegeben.

Das Unternehmen bietet Geldsuchenden den Ankauf und die umgehende Rückvermietung ihres Kraftfahrzeugs unter der Bezeichnung „sale & lease back“ an. Es räumt den Geldsuchenden ein „Rücktrittsrecht“ binnen sechs Monaten zum Zweck des „Rückkaufs“ ihres Kraftfahrzeugs ein. Hierdurch betreibt das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrunde liegenden Verträge abzuwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (08.07.2019):

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback