BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:10.10.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Polarstern Capital GmbH kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Polarstern Capital GmbH behauptet auf ihrer Internetseite https://polarstern.capital/de und über soziale Medien, über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Zudem handele es sich um den ersten BaFin regulierten Krypto-Fonds. Dies trifft nicht zu.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback