Erscheinung:10.10.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Polarstern Capital GmbH kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Polarstern Capital GmbH behauptet auf ihrer Internetseite https://polarstern.capital/de und über soziale Medien, über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Zudem handele es sich um den ersten BaFin regulierten Krypto-Fonds. Dies trifft nicht zu.