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Erscheinung:17.10.2018, Stand:geändert am 12.12.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Life Forestry Switzerland AG: BaFin untersagt öffentliches Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“

Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador in Deutschland untersagt. Anbieter ist die Life Forestry Switzerland AG.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlage nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlage öffentlich in Deutschland anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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