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Erscheinung:31.10.2018, Stand:geändert am 03.04.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte TPG Investment Inc.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der TPG Investment Inc., Geschäftsadresse in Hamburg, mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Über die Internetseite www.hpda.de und auf Grundlage von "Zertifikaten" wirbt das Unternehmen für Investitionen ohne Risiko im Bereich des Arbitrage-Handelssystems. Dabei verspricht es eine unbedingte Rückzahlung der Einlagen nach 24, 36 oder 60 Monaten.

Hierdurch betreibt die TPG Investment Inc. gewerbsmäßig das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und mittlerweile bestandskräftig.

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