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Erscheinung:03.12.2018, Stand:geändert am 07.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte FXC Markets: BaFin untersagt die Anlageberatung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. November 2018 gegenüber CRLINK Limited und BT Systems LTD die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageberatung angeordnet.

Diese Unternehmen werben über die Plattform www.fxcmarkets.com und mit unaufgeforderten Anrufen mit einer Berliner Rufnummer für Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs), die auf Forex, Indizes, Rohstoffe Aktien laufen. Den Kunden werden konkrete Verträge empfohlen, die sie dann auf der Internetseite von FXC Markets (www.fxcmarkets.com) abschließen können.

Damit betreiben CRLINK Limited und BT Systems LTD gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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