Erscheinung:10.12.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte The Trader (robotrader-app.co) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder „The Trader“ noch Herrn Christian Vogel eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Weder das Unternehmen noch Herr Vogel stehen unter ihrer Aufsicht.
Das Unternehmen „The Trader“ bietet unter der anonym registrierten Domain robotrader-app.co eine App „für einen intelligenten, schnellen und sicheren Onlinehandel auf Finanzmärkten“
an. Über die App gelieferte Handelssignale seien „zu 100 % genau und verifiziert“
. Die App sei „100% DEUTSCH QUALITÄT“
. Mit ihr könnten „gewöhnliche Leute damit beginnen“
, „Tausende von Euro pro Monat zu verdienen“
. Das Unternehmen gibt ein Büro in Prag, Tschechien, und Herrn Vogel als Vertretungsberechtigen an.