Erscheinung:11.12.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte Bitcoin Victory kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Unter der anonym registrierten Domain btc-victory.net bietet „Bitcoin Victory“ auch in deutscher Sprache (de.btc-victory.net) eine Plattform für den automatisierten Marginhandel von Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen gibt seinen Sitz mit Estland an.