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Erscheinung:08.01.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Top Algo Trade kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Top Algo Trade keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Top Algo Trade spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und lockt sie auf die Website top-algo-trade.com. Unter dieser anonym registrierten Domain wirbt das Unternehmen für ein angeblich automatisiertes Programm zum Online-Forextrading. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

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