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Erscheinung:10.01.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Infinity App Club kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Infinity App Club keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Infinity App Club spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und lockt sie auf die Website infinityappclub.com. Unter dieser anonym registrierten Domain bietet das Unternehmen ein automatisiertes Programm/eine App für den Online-Handel in verschiedenen Finanzinstrumenten („various financial instruments“) bzw. „hoch spekulativen Investments“ („highly speculative investments“) an.

Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an. Wo, über wessen Konten und über welche Broker der angebliche Handel in Finanzinstrumenten stattfinden soll, lässt sich der Webseite nicht entnehmen.

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