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Erscheinung:11.01.2019, Stand:geändert am 08.03.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Prestige FM: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Januar 2019 gegenüber der Euro Wealth OÜ (vormals AllPro Tech OÜ, früher Nostro Technology OÜ), Tallinn, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.prestige.fm deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizies und Kryptowährungen an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (08.03.2019):

Der Bescheid ist bestandkräftig.

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