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Erscheinung:14.01.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte CCFDbank kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CCFDbank keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CCFDbank bietet auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen um mit Forex, Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) auf Aktien und Rohstoffen (Gold und Silber) zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiert nicht. Unter der auf der Website angegebenen Rufnummer ist keine Kontaktaufnahme möglich.

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