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Erscheinung:26.02.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte 69 Brokers kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

69 Brokers bietet Interessenten auf der Internetseite www.69brokers.com Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Handelsplattform für verschiedene Finanzinstrumente an.

Das Unternehmen nutzt dabei unberechtigt ein BaFin-Logo, um eine Aufsicht der BaFin vorzutäuschen. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen auch in seiner Korrespondenz widerrechtlich Logos bzw. Briefköpfe der BaFin nutzt.

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