Erscheinung:06.03.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie The Cannabis Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an.
Unter der anonym registrierten Domain thecannabistraders.com bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „The Cannabis Trading App“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf der Grundlage eines Algorithmus automatisiert den Handel von CFD auf Cannabis-Aktien betreiben soll. Es handele sich um ein Angebot einer angeblich zertifizierten Online-Handelsplattform, die Menschen suche, die lernen möchten, wie man vom Handel von Cannabis-Aktien profitieren könne. Die Registrierung sei kostenlos, doch müsse ein Mindestguthaben von 500 Euro oder 250 US-Dollar investiert werden. Die Domain thecannabistraders.com ist anonym registriert; auf der gesamten Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zum Sitz oder zur Rechtsform des Unternehmens.