BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:25.04.2019, Stand:geändert am 21.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Fikret Öcal/Yering Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Fikret Öcal, Waldkraiburg, mit Bescheid vom 29. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Öcal nimmt unter der Firma Yering Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Gelder deutscher und internationaler Investoren entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er verspricht. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Mit Bescheid vom 25.05.2021 hat die BaFin für die Abwicklung des durch Herrn Öcal unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Holger Leichtle
c/o GÖRG Insolvenzverwaltung
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Augustenstraße 1
70178 Stuttgart

bestellt.

Der Abwickler führt zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Herrn Öcal durch. Er darf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Öcal beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback