Erscheinung:25.04.2019, Stand:geändert am 21.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Fikret Öcal/Yering Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Fikret Öcal, Waldkraiburg, mit Bescheid vom 29. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Herr Öcal nimmt unter der Firma Yering Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Gelder deutscher und internationaler Investoren entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er verspricht. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
Mit Bescheid vom 25.05.2021 hat die BaFin für die Abwicklung des durch Herrn Öcal unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Holger Leichtle
c/o GÖRG Insolvenzverwaltung
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Augustenstraße 1
70178 Stuttgart
bestellt.
Der Abwickler führt zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Herrn Öcal durch. Er darf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Öcal beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.