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Erscheinung:07.05.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an

Die BaFin hat der Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM mit Bescheid vom 16. April 2019 das Einlagen- und Depotgeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Funkenberg Investments Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.funkenberg-investments.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Des Weiteren verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots.

Damit betreibt die Funkenberg Investments Ltd. das Einlagen- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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