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Erscheinung:22.05.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. spricht potenzielle deutsche Kunden per Zeitungsanzeige an und wirbt mit „Darlehen zu einem eff. Zins p.a. 1,50% und endfaelliger Tilgung“.

Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Die von dem Unternehmen im E-Mail-Verkehr verwendete Domain intfincorp.com ist anonym registriert.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potenziellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. suggeriert mit der von ihr verwendeten Domain intfincorp.com eine Verbindung zur International Finance Corporation, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika. Eine solche Verbindung besteht nicht.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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