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Erscheinung:29.05.2019, Stand:geändert am 22.08.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Unique Global Investment: Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts über Maya Bank PLC ist unzulässig

Die BaFin hat der Unique Global Consulting (PTY) Ltd. mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, die auch unter Unique Global Investment s.r.o. und Unique Global Investment GmbH firmiert, mit Bescheid vom 12. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln und dies auch bekannt gemacht. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Momentan tritt das Unternehmen trotz der Anordnung der BaFin an deutsche Kunden heran und gibt an, mit einer vermeintlichen Maya Bank PLC zusammenzuarbeiten. Diese Maya Bank PLC solle die Rückabwicklung übernehmen. Dafür müssten sich die Kunden bei der Maya Bank PLC verifizieren und ein Konto eröffnen lassen. Gegebenenfalls wäre auch die Maya Bank PLC unerlaubt tätig.

Auch die vermeintliche Maya Bank PLC ist nicht berechtigt, Einlagen deutscher Kunden entgegenzunehmen. Die BaFin warnt deswegen potenzielle Kunden davor, sich auf dieses Angebot einzulassen.

Zusatzinformationen

Unique Global Consulting (PTY) Ltd., vormals Unique Global Investment GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

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