Erscheinung:13.06.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat.
Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inviniti AG Freiburg bezeichnet sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffenderweise als Investmentbank.