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Erscheinung:10.07.2019, Stand:geändert am 19.03.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Unternehmensberatung SISO GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der Unternehmensberatung SISO GmbH keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Unternehmensberatung SISO GmbH, die unter ihrer im Handelsregister eingetragenen Anschrift in Furth im Wald nicht zu erreichen ist, warb auf ihrer Homepage (https://siso-consulting.com) Mitarbeiter als „Treuhand Assistenten“ an. Diese „Treuhand Assistenten“ sollten Bankkonten und Konten auf Handelsplattformen für Kryptowährungen auf ihren eigenen Namen eröffnen, um auf diesen Konten Gelder von vorgeblichen Kunden der Unternehmensberatung SISO GmbH anzunehmen und auf Anweisung an Dritte weiterzuleiten.

Die „Treuhand Assistenten“ tragen das Risiko, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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