Erscheinung:17.07.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte POSTAL BANK kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der POSTAL BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die POSTAL BANK fordert Kunden der Cash Express Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden.
Die POSTAL BANK gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung La.banque-postale.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potenziellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die POSTAL BANK suggeriert mit der von ihr verwendeten Firmierung und in ihrer E-Mail-Adresse eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque postale, Paris, Frankreich. Eine solche Verbindung besteht nicht.
Hinweis
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