Erscheinung:09.09.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte BaFin warnt vor Missbrauch der Namen etablierter Kreditinstitute
Die BaFin warnt erneut davor, dass unerlaubt am Kapitalmarkt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen oder gar deren Namensbestandteile kopieren, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken.
Die BaFin empfiehlt Kunden, insbesondere wenn sie unaufgefordert angesprochen werden, in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachzuschauen, ob es sich um ein beaufsichtigtes Unternehmen handelt.