BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:27.09.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte NEOFINANZEN kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEOFINANZEN bietet im Wege des Cold-Calling Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Bitcoins zu handeln bzw. zu traden.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine E-Mail-Adresse und eine Rufnummer mit Vorwahl für die Schweiz angegeben.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback