Erscheinung:27.09.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte NEOFINANZEN kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die NEOFINANZEN bietet im Wege des Cold-Calling Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Bitcoins zu handeln bzw. zu traden.
Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine E-Mail-Adresse und eine Rufnummer mit Vorwahl für die Schweiz angegeben.