Erscheinung:29.11.2019, Stand:geändert am 04.06.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.
Aktualisierung vom 27. April 2020:
Der World Capital Group wurde mit Bescheid vom 27. April 2020 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung vom 04. Juni 2020:
Der Bescheid ist bestandskräftig
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.