Erscheinung:10.12.2019, Stand:geändert am 11.02.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Pro Uni Credit Ltd (firmierend auch unter: CREDIT FINANCIER INVEST LTD) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Pro Uni Credit Ltd (firmierend auch unter CREDIT FINANCIER INVEST LTD) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Pro Uni Credit Ltd spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt im Internet unter den anonym registrierten Domains www.prounicredit.com und www.euro-uni-credit.com unter anderem für den Abschluss von Privatkrediten, Gewerbekrediten und Immobilienkrediten. Das Unternehmen wirbt damit, dass es weltweit mit Banken, Investmentgesellschaften und privaten Geldgebern kooperiere. Das Unternehmen firmiert auch unter CREDIT FINANCIER INVEST LTD und behauptet, seinen Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und London, Großbritannien, zu haben.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potentiellen Kunden Vertrauen wecken. Die Pro Uni Credit Ltd suggeriert mit ihrer Firmierung CREDIT FINANCIER INVEST LTD und der von ihr verwendeten Adresse eine Verbindung zur Credit Financier Invest (DIFC) LTD, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, einem unter Aufsicht der Dubai Financial Services Authority stehenden Instituts. Eine solche Verbindung besteht nicht.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.