Erscheinung:19.03.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Codexfx Ltd.: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. März 2020 gegenüber der Codexfx Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.codexfx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Aktien, Indizes, Devisen, Rohstoffe und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.