Erscheinung:07.04.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Bitcoin Circuit kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Circuit keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Bitcoin Circuit bietet unter anderem unter den anonym registrierten Domains bitcoincircuitpro.com und the-bitcoin-circuit.net eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungen und Kryptowährungspaaren an.
Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.