BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:24.04.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Betamarket UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. Januar 2020 gegenüber der Betamarket UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Betamarket UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder überwiegend von Privatpersonen aus dem Inland sowie aus dem europäischen Ausland in der Absicht entgegen, die Gelder sodann an Dritte, insbesondere an Betreiber nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen mit Sitz im Ausland, weiterzuleiten.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback